Aus der Klinik
Flexirentengesetz
Bundestag beschließt, die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation der
Deutschen Rentenversicherung (DRV) gesetzlich auszuweiten
Der Deutsche Bundestag hat am 21.10.16 mit Wirkung ab 01.01.17 im Rahmen des Flexirentengesetzes beschlossen, die Kinder- und Jugendlichenrehabilitation gesetzlich aufzuwerten, um mehr gesundheitlich beeinträchtigten oder chronisch kranken Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit zu verhelfen. Damit werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen von Versicherten der Rentenversicherung in der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Der Gesetzgeber rechnet pro Jahr mit zusätzlichen 7.000 Anträgen. Nun gilt es, die Kinder- und Jugendärzte bei der Entwicklung der neuen Möglichkeiten mit ins Boot zu holen.
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